LEISTUNGEN

 

Wollen Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen, mieten oder pachten?

Wir sind der kompetente, zuverlässige Weg zu Ihrem Ziel
 

Beim Verkauf Ihrer Immobilie unterstützen wir Sie mit unseren Stärken wie

  • Marktanalyse, durch professionelle Einschätzung der Marktgegebenheiten
  • Bewerbung Ihrer Immobilie mit unterschiedlichen Verkaufstools
  • Individuell für Ihr Objekt abgestimmte Vermarktungsmaßnahmen

 

VOLLER SERVICE - KEINE SORGEN


Ihre Immobilien in guten Händen

Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit Ihnen. Genießen Sie u.a. das kostenlose   ENGL PLUS SERVICE

 

  • wie z.B. Begleitung gehörloser Interessenten durch Dolmetscher
  • wir stehen Ihnen bei der Suche der passenden Immobile mit Rat und Tat zur Seite
  • Engl Realitäten GmbH begleitet Sie vom Kauf-/Mietangebot, bei Wunsch zum Notar- und Übergabetermin (Unterstützung bei der Notarauswahl)
  • Bei Finanzierungsbedarf unterstützen wir Sie mit maßgeschneiderten Lösungen mit unseren Finanzierungsexperten

 

 

NEBENKOSTEN KAUF IN ÖSTERREICH:

  1. Grunderwerbssteuer 3,5%

  2. Eintragung Grundbuch 1,1%

  3. Vertragserrichtungskosten (lt. Tarif )

  4. Vermittlungshonorar 3% plus 20% Umsatzsteuer  (ges. 3,6%)     

  5. Im Einzelfall werden abhängig von der Immobilie allfällige Anliegerleistungen oder Übernahme von Förderungsdarlehen fällig. Auf solche Zusatzkosten wird explizit im Exposé, respektive beim Beratungsgespräch hingewiesen.

  6. Für den Verkäufer einer Immobilie des Privatvermögens ist – sofern es keine Befreiung gibt – eine Immobilienertragssteuer auf den Gewinn bei Immobilienverkauf fällig. Man unterscheidet hier zwischen dem Neuvermögen (30% aus Gewinn) und dem Altvermögen (Anschaffung vor dem 31.3.2002), das mit einem effektiven Steuersatz von 4,2% bemessen wird.

NEBENKOSTEN MIETE IN ÖSTERREICH:

  1. Vertragserrichtungskosten (lt. Tarif)

  2. Vergebührung des Mietvertrags (Gewerbeimmobilien).  Ausgenommen davon ist die Miete von Wohnräumen (gebührenfrei)

Seit 1. Juli 2023 gilt das Bestellerprinzip bei Wohnungsmiete! Wohnungssuchende müssen für die Vermittlung von Wohnungsmietverträgen nur dann die Maklergebühr (Provision) bezahlen, wenn sie selbst die Immobilienmaklerin/den Immobilienmakler beauftragt haben. In der Praxis ist das selten der Fall. In der Regel wird der Auftrag von der Vermieterin/dem Vermieter erteilt, die/der dann auch die Provision übernehmen müssen.

Weitere Informationen und Paketangebote für Vermieter können gerne in einem persönlichen Gespräch vermittelt werden.

 

NEBENKOSTEN BEI GESCHÄFTSRÄUMEN:

 

   Vermieter  Mieter
Weniger als 2 Jahre    3BMM  1BMM
2-3 Jahre    3BMM  2BMM

Mehr als 3 Jahre bzw. unbefristet

 3BMM  3BMM

 


Kontaktieren Sie uns, damit wir noch heute für Sie aktiv werden können.

Engl Realitäten GmbH
Thomas Engl
behördlich konzessionierter Immobilienmakler
+43 660 877 77 61 
office@engl-realitaeten.at

 

Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf gilt ab 1. April /Quelle der Standard

Es gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen Euro ist der volle Betrag zu zahlen. Die Maßnahme läuft vorerst bis Ende Juni 2026

Nun gibt es ein Datum für die Gebührenbefreiung beim Kauf eines Eigenheims: Ab 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Das wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen und soll kommende Woche auch im Plenum abgesegnet werden.

Die Belebung der Baukonjunktur wird konkret.

APA/GEORG HOCHMUTH

Hauptwohnsitz ist Pflicht

Die Regelung gilt bis zu einem Immobilienpreis (Bemessungsgrundlage) von 500.000 Euro und wird offenbar laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf "dringenden Wohnbedarf" beschränkt; die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie wird also eine Bedingung sein.

Die 500.000 Euro sind quasi als Freibetrag zu betrachten. Für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro müssen die regulären Gebühren bezahlt werden (1,1 bzw. 1,2 Prozent des Kaufpreises). Kostet eine Immobilie also 750.000 Euro, sind die ersten 500.000 Euro frei und nur für 250.000 Euro sind die Gebühren zu bezahlen. Übersteigt der Kaufpreis hingegen zwei Millionen Euro, werden schon ab dem ersten Euro die Gebühren fällig.

Maßnahme befristet bis 30. Juni 2026

Die Regelung gilt konkret für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet. Sie gilt demnach bis spätestens 30. Juni 2026.