Perfekt 3 Zimmerwohnung in zentraler Lage mit sonniger Loggia

1200 Wien,Brigittenau, Ospelgasse

Beschreibung

Zum Verkauf steht eine ca. 59,65m² große Wohnung in einer 1974 errichteten Wohnhausanlage im 4.Stock mit Lift, dabei handelt es sich um eine 3 Zimmerwohnung mit einer gut durchdachten Raumaufteilung. Die Wohnung verfügt weiters über ein Loggia in der Größe von 5,85m² die zum gemütlichen verweilen in der Sonne einlädt. Im Erdgeschoss es Hauses befindet sich ein trockenes Kellerabteil, sowie ein Kinderwagen Fahrradabstellraum. Im Innenhof gibt es gemütliche Plätze die zum verweilen einladen. Falls Interesse an einem Parkplatz besteht es gibt derzeit freie Stellplätze in der Tiefgarage. Zusätzlich befindet sich eine sehr große Waschküche mit allem Zubehör in der Anlage.

Achtung: In den Betriebskosten sind Warmwasser und Heizung bereits enthalten.

Wohnungsausstattung:

Küche mit Fenster, geräumiges Wohnzimmer mit sonniger Loggia, gemütliches Schlafzimmer, ein kleinerer Raum, der derzeit als Schrankraum genutzt wird, Badezimmer und ein extra WC sowie eine eingebaute Sicherheitstür.

 

Der Vermittler ist als Doppelmakler tätig.

Lage

Die Wohnung befindet sich in einer ruhigen Lage mitten im Wohngebiet in der Nähe des Motaraparks, Lorenz Böhler Krankenhaus und der Brigittenauerbrücke und ist sowohl Einkaufstechnisch als auch Verkehrstechnisch in einer sehr bevorzugen Lage. Die Millenium City ist zu Fuß in wenigen Gehminuten erreichbar.

Sonstige Angaben

Bei Finanzierungsbedarf stehen ihnen unsere kompetenten Partner im Finanzbereich gerne für ein Finanzierungsgespräch zur Verfügung.

Wir freuen uns über ihre Kontaktaufnahme.

Gebührenbefreiung beim Immobilienkauf gilt ab 1. April

Es gilt ein Freibetrag von 500.000 Euro, ab zwei Millionen Euro ist der volle Betrag zu zahlen. Die Maßnahme läuft vorerst bis Ende Juni 2026

Nun gibt es ein Datum für die Gebührenbefreiung beim Kauf eines Eigenheims: Ab 1. April 2024 müssen die Grundbuch- und die Pfandrechtseintragungsgebühr in Höhe von insgesamt 2,3 Prozent des Kaufpreises nicht mehr bezahlt werden. Das wurde am Donnerstag im Finanzausschuss des Nationalrats beschlossen und soll kommende Woche auch im Plenum abgesegnet werden.

Die Belebung der Baukonjunktur wird konkret.

APA/GEORG HOCHMUTH

Hauptwohnsitz ist Pflicht

Die Regelung gilt bis zu einem Immobilienpreis (Bemessungsgrundlage) von 500.000 Euro und wird offenbar laut einer Aussendung der Parlamentskorrespondenz auf "dringenden Wohnbedarf" beschränkt; die Anmeldung eines Hauptwohnsitzes in der betreffenden Immobilie wird also eine Bedingung sein.

Die 500.000 Euro sind quasi als Freibetrag zu betrachten. Für Beträge zwischen 500.000 Euro und zwei Millionen Euro müssen die regulären Gebühren bezahlt werden (1,1 bzw. 1,2 Prozent des Kaufpreises). Kostet eine Immobilie also 750.000 Euro, sind die ersten 500.000 Euro frei und nur für 250.000 Euro sind die Gebühren zu bezahlen. Übersteigt der Kaufpreis hingegen zwei Millionen Euro, werden schon ab dem ersten Euro die Gebühren fällig.

Maßnahme befristet bis 30. Juni 2026

Die Regelung gilt konkret für Immobilienkäufe nach dem 31. März 2024 und Einlangen des Eintragungsantrags ab 1. Juli 2024 beim Grundbuchgericht. Die Maßnahme wird auf zwei Jahre befristet. Sie gilt demnach bis spätestens 30. Juni 2026.

Ausstattung

  • Gas
  • Etagenheizung
  • Zentralheizung
  • Einbauküche
  • Personenaufzug
  • Badewanne
  • Dusche
  • Kabel / Satelliten-TV
  • Mechanische Be- und Entlüftung
  • Kunststofffenster
  • Deckenleuchten
  • Toilette
  • Fertigteil
  • Stadtblick

Lageplan

Energieausweis

  • HWB C, 56 kWh/m2a
  • fGEE C, 1,27
  • gültig bis 28.10.2029